· Fachbeitrag · Controlling
Mit der Prozesskostenrechnung die Kosten der eigenen Leistungen einschätzen und berechnen
von WP StB Prof. Dr. Claus Koss, Regensburg
| Die Prozesskostenrechnung eignet sich in besonderer Weise für das Con-trolling von Standardleistungen. Dieser Beitrag zeigt am Beispiel einer Steuer-beraterkanzlei - speziell am Leistungsprozess der Finanzbuchhaltung für einen Mandanten - wie der Steuerberater mit vertretbarem Rechenaufwand die Kosten seiner eigenen Leistungen besser einschätzen kann. |
1. Einsatz der Prozesskostenrechnung in der Steuerkanzlei
Die „klassische“ Kalkulation verwendet die Einzelkosten als Bezugsgröße für die Gemeinkostenzuschläge. Sie ist damit in Bezug auf die Steuerkanzlei ungeeignet. Denn - abgesehen von unwesentlichen Kosten wie dem Papierverbrauch - gibt es dort keine Einzelkosten. Die wesentlichen Kostenblöcke sind den einzelnen Leistungen nicht direkt zurechenbar. So werden Mitarbeiter nicht nach Buchungszeilen bezahlt oder die Haftpflichtversicherung wird i.d.R. nicht nach Fällen bezahlt.
Die Antwort aus der modernen Kostenrechnung ist die „Prozesskostenrechnung“. Diese stellt nicht auf die Kosten, sondern auf Prozesse ab. Sie fragt nicht: „Wie viel kostet ein Produkt oder eine Dienstleistung?“, sondern: „Was kostet eine Aktivität des Unternehmens, die dem Kunden den gewünschten Nutzen schafft?“.
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