· Fachbeitrag · Controlling
Negative Restwerte in der Kostenrechnung
von Prof. Dr. Peter Hoberg, Worms
| Investitionen in Vermögensgegenstände gehen über kalkulatorische Abschreibungen in die Kostenrechnung ein. Einige Vermögensgegenstände weisen am Ende des Planungszeitraums noch Restwerte auf, die berücksichtigt werden müssen. Je höher sie sind, umso besser ist es für das Unternehmen. Also sollten die Restwerte möglichst genau geschätzt werden und damit in die betriebswirtschaftlichen Kalkulationen eingehen. Während der Fall positiver Restwerte häufig diskutiert wird, werden negative Restwerte kaum behandelt. Das soll in diesem Beitrag nachgeholt werden. |
1. Höhe des Restwerts
Mit dem Restwert sollen alle zusätzlich ausgelösten Wirkungen abgebildet werden, die am Ende oder nach dem Ende des Planungszeitraums wahrscheinlich anfallen werden. Diese können positiv oder negativ sein:
- Positiv ist der Restwert, wenn ein Nutzen bzw. zu erwartende Verkaufspreise für noch vorhandene Wirtschaftsgüter angenommen werden.
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