· Fachbeitrag · Corona-Update
Weitere Überlegungen zur steuerlichen Beratung rund um die Corona-Krise ‒ Was ist möglich, was macht Sinn?
von Ottfried Weiss, München
| Das Thema Corona ist allgegenwärtig und beherrscht seit Wochen die Schlagzeilen. Damit Sie Ihre Mandanten zumindest steuerlich optimal durch die Corona-Krise führen, beleuchten wir alle neuen Meldungen zu Steuererleichterungen rund um Corona und gehen neuen Ideen nach, die sich steuerlich für Ihre Mandanten anbieten könnten. |
1. Allgemeine steuerliche Hinweise
1.1 SEPA-Lastschrifteinzug widerrufen
Die Innendienstmitarbeiter an allen deutschen Finanzämtern sind dazu aufgerufen, vorrangig die zu Tausenden eingehenden Anträge auf Steuererleichterungen zu bearbeiten. Da kann es schon passieren, dass es einige Wochen dauert, bis ein Antrag auf zinslose Stundung bearbeitet wird. Um zu verhindern, dass das Finanzamt in der Zwischenzeit per Lastschrifteinzug die fälligen Steuern abbucht, sollten Sie Ihren Mandanten empfehlen, das bestehende SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen.
1.2 Vorsicht vor Doppelerstattung von Vorauszahlungen
In diesem Fall ist auch darauf zu achten, dass es nicht zu Doppelauszahlungen durch das Finanzamt kommt. Das kann passieren, wenn ein Mandant ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat und einen Antrag auf Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen auf 0 EUR stellt. Bekommt er die bereits geleisteten Vorauszahlungen erstattet und fordert gleichzeitig bei der Bank die aufgrund des Lastschriftmandats eingezogene Vorauszahlung zurück (möglich innerhalb von acht Wochen nach erfolgter Abbuchung), kommt es zu der unerwünschten Doppelerstattung.
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