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  • · Nachricht · Coronakrise I

    Verlängerung der Steuervergünstigungen

    | Da die Coronapandemie längst nicht besiegt scheint, verlängerte das BMF seine Steuererleichterungen für die von der Coronakrise unmittelbar und nicht unwesentlich negativ betroffenen Steuerzahler (BMF 7.12.21, IV A 3 ‒ S 0336/20/10001:045). |

     

    Folgende Erleichterungen werden verlängert:

     

    • Zinslose Stundung: Auf Antrag werden bis Ende Januar 2022 fällige Steuern bis längstens 31.3.22 zinslos gestundet. Wer mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbart, profitiert von einem zinslosen Aufschub bis zum 30.6.22.