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  • · Fachbeitrag · Das neue Sanierungsrecht

    Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?

    von Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter Prof. Dr. Volker Römermann und Rechtsanwältin Monika Dibbelt, Hamburg/Hannover

    | Steuerberater sind „geborene“ Insolvenz- und Sanierungsberater. Sie sind regelmäßig die ersten, die von der Krise eines Mandanten-Unternehmens erfahren. Sie verfügen über die wirtschaftlichen Kenntnisse und die Erfahrungen, um den Mandanten von Anfang an sicher durch die Krise begleiten und ihm (über-)lebenswichtige Unterstützung zukommen lassen zu können. Wie aber bringt sich der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft? Der Beitrag will die vorhandenen Möglichkeiten aufzeigen und zur aktiven Mandatsgewinnung ermutigen. |

    1. Hintergrund

    Die originäre Vorbehaltsaufgabe des Steuerberaters ist es nach § 33 StBerG, seine Mandanten in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Bereits aufgrund dieser Tätigkeit verfügen Steuerberater bestens über die Fähigkeit, Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslagen zu analysieren und darzustellen. In der Praxis sieht sich der Steuerberater immer häufiger mit Fragen von Mandanten konfrontiert, wie diese aus den schlechten Zahlen herauskommen können. Dieses Phänomen erklärt sich ganz einfach: Kaum ein anderer setzt sich so intensiv mit den Zahlenwerken seiner Mandanten auseinander wie der Steuerberater bzw. die Mitarbeiter eines Steuerberaters.

     

    Sind dann die Mitarbeiter entsprechend geschult und aufmerksam, müsste ihnen bereits frühzeitig eine anhaltend negative Entwicklung am Zahlen-Rohmaterial auffallen. Bei einem entsprechenden Hinweis durch seine Mitarbeiter und in Feällen der eigenen Feststellung hat der Steuerberater die Zahlen auszuwerten und kann hier mit der Krisenberatung bei seinem Mandanten ansetzen. Wichtig dabei ist jedoch nicht aus den Augen zu verlieren, dass die wirtschaftlichen Entscheidungen stets vom Mandanten getroffen werden müssen. Der Steuerberater kann und soll den Unternehmer nicht ersetzen, insbesondere deshalb nicht, da er sich dann der Gefahr aussetzt selbst für unternehmerische Fehlentwicklungen in die Verantwortung - z.B. als faktischer Geschäftsführer - genommen zu werden.