· Nachricht · Daten aus der Wirtschaft
20,8 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im April 2022 als im Vormonat
| Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2022 um 20,8 % gegenüber März 2022 gesunken. Der im März beobachtete Anstieg (+27,0 % gegenüber Februar 2022) hat sich somit nicht fortgesetzt. Die Insolvenzzahlen waren im Verlauf der Corona-Pandemie durch gesetzliche Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen zeitweise deutlich zurückgegangen; seit Mai 2021 sind keine Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie mehr in Kraft. |
5,3 % weniger Unternehmensinsolvenzen im Februar 2022 im Vergleich zum Februar 2021
Die vorläufige Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren gibt frühe Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen, für die derzeit endgültige Ergebnisse bis zum Berichtsmonat Februar 2022 vorliegen. Hier sind die Werte zuletzt gesunken: Im Februar 2022 haben die deutschen Amtsgerichte 1 132 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 5,3 % weniger als im Februar 2021.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 1,1 Milliarden EUR. Im Februar 2021 hatten sie bei rund 1,2 Milliarden EUR gelegen.
Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Februar 2022 im Baugewerbe mit 206 Fällen (Februar 2021: 194; + 6,2 %). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 155 Verfahren (Februar 2021: 191; - 18,8 %).
Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser
Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1.11.20 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1.5.21 wieder vollumfänglich eingesetzt.
Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die Insolvenzantragspflicht bis 31.1.22 ausgesetzt.
30,9 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Februar 2022 als im Februar 2021
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Februar 2022 um 30,9 % gegenüber dem Vorjahrjahresmonat gesunken. Damit hat sich der starke Anstieg der vergangenen Monate umgekehrt. Er stand im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für seit dem 1.10.20 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Effekt sorgte Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen, der sich nun als Basiseffekt bemerkbar macht.