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  • · Fachbeitrag · Die neue Wunderwaffe der Betriebsprüfung

    Die Summarische Risikoprüfung (SRP) - Das müssen Sie als Steuerberater wissen

    von Markus Nowotzin (OFD NRW, BP-Referat) und Tobias Teutemacher (Greven)

    | Fehler und Manipulationen hinterlassen Spuren! Die Finanzverwaltung versucht diese mithilfe der summarischen Risikoprüfung (SRP) aufzudecken. Damit ist sie in der Lage, große Datenmengen effizient zu untersuchen und Formen menschlicher Eingriffe innerhalb kürzester Zeit aufzudecken. Lernen Sie praxisrelevante Erklärungsansätze und mögliche Anwendungsfehler der Ziffernanalyse kennen, denn dies bietet den besten Schutz für Ihre Mandanten vor unberechtigten Hinzuschätzungen. Der qualifizierte Umgang mit Zeitreihenauffälligkeiten zahlt sich aus und hilft sowohl bei der Argumentation gegenüber dem Finanzamt als auch bei der Mandantenberatung. |

    1. Einsatz der SRP in der Praxis

    Mit seinem Urteil zum Zeitreihenvergleich (BFH 25.3.15, X R 19/14) sorgte der BFH für viel Aufregung. Vonseiten der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wurde der Zeitreihenvergleich sofort als nicht mehr zulässige Form der „Kalkulation“ angesehen. Trotzdem kommen Zeitreihenvergleiche weiterhin zum Einsatz. Sie sind fester Bestandteil der SRP. Statt eines Zeitreihenvergleichs kommen in der SRP drei verschiedene Zeitreihenmodelle in systematischer Kombination zur Anwendung. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die modernen Betriebsprüfungsmethoden der SRP und die darin enthaltenen Varianten des Zeitreihenvergleichs genauer seien als alle bis dato in der Prüfungspraxis eingesetzten Zeitreihenmodelle. In einzelnen Bundesländern hat die Finanzverwaltung die SRP in der Praxis getestet und den Einsatz in fast allen Bundesländer für 2017 angekündigt. Im Folgenden wird diese neue Prüfungsmethodik erläutert.

     

    Die SRP ist für die Betriebsprüfung ein Hilfsmittel, um die im Computerzeitalter anfallenden Massendaten prüfbarer zu machen.