· Fachbeitrag · E-Commerce
Problematische Haftungsfallen im Online-Handel
von Norbert Jumpertz, München
| Das Internet ermöglicht Unternehmen, ihre Absatzmöglichkeiten deutlich auszuweiten. Doch über die rechtlichen Konsequenzen, die eine aktive Webpräsenz mit sich bringt, machen sich die wenigsten Gedanken. Dabei sind beim Online-Handel eine ganze Reihe unterschiedlicher Gesetze zu beachten. Die Bandbreite reicht vom BGB über das Telemediengesetz (TMG) bis zum Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die Vielzahl von Haftungsfallen, in die Unternehmen tappen können, sollte für den Berater Anlass genug sein, sich mit den zahlreichen Haftungsrisiken intensiv auseinander zu setzen. |
1. Wachstumspotenzial und Besonderheiten des Online-Handels
Laut der europäischen Statistikbehörde Eurostat erreichte der Online-Handel-Umsatz - bei Waren und Dienstleistungen für den privaten Gebrauch - in Deutschland im vergangenen Jahr fast 40 Mrd. EUR. Damit hat sich dessen Volumen in nur fünf Jahren fast verdoppelt. Diese Wachstumsdynamik dürfte auch in den nächsten Jahren anhalten. Kaum ein Unternehmen kann inzwischen auf das Internet als Absatzkanal verzichten - unabhängig davon, ob es das World Wide Web als alleinigen oder zusätzlichen Vertriebsweg nutzt.
2. Haftungsproblematik im Bereich des Marketings
„Dass es im Online-Handel immer wieder rechtlichen Ärger gibt, liegt vor allem daran, dass dort Aktivitäten auf mehr Aufmerksamkeit stoßen als im stationären Handel“, erklärt Rechtsanwalt Rolf Albrecht von der Kanzlei Volke 2.0. Während sonst allenfalls die regionale Konkurrenz Marketingmaßnahmen - beispielsweise in Werbeanzeigen in Zeitungen - darauf abklopft, ob sie juristisch zu beanstanden sind, können es im Internet Wettbewerber aus ganz Deutschland und sogar aus dem Ausland sein.
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