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  • 07.06.2022 · Nachricht · Einnahme-Überschussrechnung

    Fotovoltaik: Vereinfachungsregelung und Fristverlängerung

    | Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen können sich von der Abgabe einer Anlage EÜR befreien lassen, wenn sie eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht erklären (siehe BMF 29.10.21, IV C 6 - S 2240/19/10006 :006). Die Inanspruchnahme dieser Vereinfachungsregelung muss jedoch innerhalb bestimmter Fristen gegenüber dem FA erklärt werden. Die Fristen ergeben sich aus Rz. 6 des BMF-Schreibens vom 29.10.21. Für ausgeförderte Anlagen muss der Antrag grundsätzlich bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraums gestellt werden, der auf den Veranlagungszeitraum folgt, in dem letztmalig die erhöhte Einspeisevergütung gewährt wurde. |