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  • · Fachbeitrag · Elektronische Rechnung

    Warum Steuerkanzleien das Thema jetzt angehen sollten und ein Jahr Vorbereitung realistisch ist

    von Marloes Göke, Nordhorn

    | Nach Kurzarbeitergeld, Corona-Hilfen und der Neuberechnung der Grundsteuer müssen sich Kanzleien jetzt auch noch mit der elektronischen Rechnungsstellung auseinandersetzen. Diese ist zukünftig verpflichtend für Leistungen zwischen Unternehmen im B2B-Bereich. Die meisten Steuerberater wissen, dass sie bis zum 1.1.25 umstellen müssen ‒ trotzdem schrecken viele davor zurück, den Prozess anzugehen. Lesen Sie im Folgenden, wie Sie die Veränderung effektiv angehen können, auf welche Weise Sie Ihr Team aktiv miteinbeziehen und wie Sie Widerstand bei Ihren Mandanten vorbeugen. |

    1. Wer nicht zeitnah loslegt, verpasst die Selbstbestimmung

    Nach den herausfordernden letzten Jahren befinden sich viele Steuerkanzleien und ihre Teams an der Belastungsgrenze und sehnen sich nach einer Verschnaufpause. Dennoch heißt es, sich nicht zu lange auszuruhen, denn ein Jahr Vorbereitung ist kein allzu großzügig bemessener Zeitraum für eine solche Umstellung. Neben den internen Prozessen ist auch die Schnittstelle zu den Mandanten betroffen. Wer nicht zeitnah loslegt, verpasst die Chance, die Umstellung selbstbestimmt zu gestalten und droht, von den Anforderungen überrollt zu werden.

    2. Welche Schritte sind für die Umstellung sinnvoll?

    Auch im Fall der E-Rechnung gilt: In Veränderungen liegen immer Chancen. Sicher wären Sie die Corona-Hilfen und Grundsteuerneuberechnungen mit den gemachten Erfahrungen im Rückblick anders angegangen. Nutzen Sie also die Zeit bis zum 1.1.25 und planen Sie die Umstellung, sodass Sie diese für sich nutzbringend umsetzen.

        

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