· Fachbeitrag · Energetische Gebäudesanierung:
Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen erhöht
| Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29.10.14 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst. Ab 1.3.15 können Haus- und Wohnungseigentümer für die Energieberatung einen Zuschuss in Höhe von 60 % der förderfähigen Beratungskosten erhalten: maximal 800 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 EUR bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. |
Einen Zuschuss in Höhe von 100 % der förderfähigen Beratungskosten gibt es für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; max. 500 Euro. Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts: Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).
Weiterführender Hinweis