· Fachbeitrag · Energiefinanzierungsgesetz
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen: Neue Spielregeln und Chancen
von Richard Spieker, Dortmund
| Die Strompreisbremse ist in aller Munde. Vor diesem Hintergrund rücken die klassischen Entlastungsanträge oft in den Hintergrund, das aber völlig zu Unrecht. Der Beitrag fasst die wichtigsten Neuerungen im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) zusammen und zeigt, dass bisher nicht begünstigte Unternehmen nun auch eine Chance auf Entlastungen haben. |
1. Hintergründe und gesetzliche Regelung
Mit dem Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage (BGBl I 22, 747) wurde die EEG-Umlage zum 1.7.22 auf 0 ct/kWh reduziert. Mit Wirkung zum 1.1.23 wurde die EEG-Umlage dann sogar vollständig abgeschafft. Durch die Abschaffung hat auch die BesAR für die meisten Unternehmen erheblich an Bedeutung verloren, da sie nur noch auf die KWK- und die Offshore-Netzumlage Auswirkungen hat.
Beachten Sie | Für ein mittelständisches Unternehmen mit einem Stromverbrauch von 30 GWh ergibt sich durch die KWK- und die Offshore-Netzumlage aber nach wie vor eine hohe finanzielle Belastung:
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