Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Energieversorgung

    Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wurde verlängert

    | Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen auch gefördert werden, wenn sie erst nach Ende 2026 in Betrieb gehen. Der Bundesrat hat die Änderung des KWK-Gesetzes gebilligt. Damit soll die Geltungsdauer für die Förderung bis zum 31.12.30 verlängert werden. Mit der Gesetzesänderung sollen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit entsprechenden Voraussetzungen auch noch nach Ende 2026 gefördert werden. |

     

    1. Wichtiger Beitrag für die öffentliche Wärmeversorgung

    Moderne, flexible und steuerbare Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung bei Windstille und an trüben Tagen. Sie sind ebenso wichtig für die öffentliche Wärmeversorgung. Der Bund soll weiterhin Anlagen fördern können, die erst nach dem 31.12.26 ihren dauernden Betrieb aufnehmen werden. Das KWK-Gesetz ist Teil eines Gesetzespakets zum Energierecht, dem nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat zugestimmt hat. Das ist nach der bisher geltenden Rechtslage nicht möglich. Das Gesetz erlaubt die Förderung neuer oder modernisierter KWK-Anlagen nur, wenn diese bis spätestens zum 31.12.26 ihren Betrieb aufnehmen. Dasselbe gilt für Wärmenetze und Wärmespeicher.

     

    Um eine längere Förderung zu ermöglichen, hatte das Kabinett ursprünglich am 11.12.24 eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Änderung des KWK-Gesetzes (KWKG) auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat dann am 31.1.25 einen Gesetzentwurf beschlossen, um die Geltungsdauer für die Förderung nach dem KWKG bis zum 31.12.30 zu verlängern. Diesen hat der Bundesrat nun abschließend gebilligt.