· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
Gestaltungsmöglichkeiten der Vermögensnachfolge beim Mittelstand
von Tilo Neumann, Stuttgart
| Seit der Neufassung des Erbschaftsteuerrechts zum 1.1.09 ergeben sich für potenzielle Erblasser und auch Erben im Vergleich zur bis dahin gültigen Rechtslage etliche Möglichkeiten, auch größere Vermögenswerte steuergünstig auf die nachfolgende Generation zu übertragen. Dennoch gibt es in der Beratungspraxis regelmäßig Fälle, in denen nicht unerhebliche Steuerzahlungen im Erb- bzw. Schenkungsfall fällig würden. Hier wird regelmäßig sowohl von Mandanten- wie auch von Beraterseite nach Gestaltungsmöglichkeiten gesucht. |
1. Lebensversicherungen als gestalterisches Element
Angesichts der in jüngster Zeit wieder aufkommenden Diskussion hinsichtlich einer möglichen Prüfung des aktuellen Erbschaftsteuerrechts durch das Bundesverfassungsgericht empfiehlt es sich, die derzeit günstigen Regelungen bei den Mandanten zeitnah zu nutzen, die sich ohnehin schon mit der komplexen Nachfolgethematik befassen.
In etlichen Fällen bieten sich Lebensversicherungen als gestalterisches Element an. Nachfolgend sollen daher einzelne Konzepte aus der Sicht des unabhängigen Versicherungsmaklers exemplarisch beleuchtet werden. Grundsätzlich gilt hier wie immer in der Beratung vermögender Kunden, die häufig auch einen unternehmerischen Hintergrund haben: kein Fall ist wie der andere und jeder Fall ist individuell zu betrachten und dies immer unter enger Einbindung der rechtlichen und steuerlichen Berater des Mandanten.
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