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  • · Nachricht · EU-Kommission

    Q & A zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen

    | Die Kommission hat eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen veröffentlicht, um Interessenträger bei der Umsetzung der EU-Vorschriften für die Nachhaltigkeits-Berichterstattung von Unternehmen zu unterstützen. Das ist Teil der laufenden Bemühungen der Kommission, den EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen für Unternehmen besser nutzbar zu machen und deren Verwaltungsaufwand zu verringern. Über den folgenden Link kommen Sie zum Q &A : www.iww.de/s11418 . |

     

    1. Nachhaltiger werden, Wettbewerbsfähigkeit stärken

    Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness sagte: „Die häufig gestellten Fragen enthalten wichtige Klarstellungen und werden die Notwendigkeit für Unternehmen weiter verringern, bei der Anwendung der Vorschriften externe Beratung oder Rechtsberatung einzuholen. Die Unternehmen arbeiten hart daran, nachhaltiger zu sein. Das trägt dazu bei, mittelfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, und ich möchte sicherstellen, dass unser Rahmen sie in diesem Prozess unterstützt.“

     

    • Beispiel: Wann reichen Schätzwerte aus?

    In den häufig gestellten Fragen werden Beiträge von Unternehmen berücksichtigt und Themen wie Anwendungsbereich der Vorschriften, Anwendungstermine und Ausnahmen behandelt. So wird beispielsweise klargestellt, wann Unternehmen Schätzungen verwenden dürfen, anstatt Informationen über die Wertschöpfungskette von Lieferanten oder Partnern zu sammeln.