· Fachbeitrag · Europäische Verpackungsverordnung
Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR) ‒ jetzt Vorbereitungen treffen
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation ‒ PPWR“ will die EU u. a. Abfall reduzieren, EU-Vorgaben harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft insgesamt fördern. Die EU-Verordnung betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen produzieren, einführen oder vertreiben. Die Dokumentationspflichten der PPWR werden zunehmend zum Compliance-Risiko für Unternehmen ‒ bei Nichteinhaltung drohen strenge Sanktionen. |
1. Hintergrund und Zielsetzung der PPWR
Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG (20.12.94, ABl. L 365 vom 31.12.94, www.iww.de/s12521) regelt seit rund 30 Jahren das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen in der EU. In Deutschland wird sie derzeit durch das Verpackungsgesetz (VerpackG, 5.7.17, BGBl I 17, 2234, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.10.23, BGBl I 23, Nr. 294) umgesetzt. Die Europäische Kommission hat am 27.2.23 den Vorschlag für eine neue EU-Verpackungsverordnung auf EU-Ebene veröffentlicht. Der EU-Umweltrat hat im Dezember 2024 abschließend formell zugestimmt.
Die neue Verordnung (PPWR ‒ Verordnung [EU] 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.24 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung [EU] 2019/1020 und der Richtlinie [EU] 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG, ABl. L vom 22.1.25, www.iww.de/s12519) ist 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung am 11.2.25 in Kraft getreten. Die PPWR ist grundsätzlich ab dem 12.8.26 anzuwenden.
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