· Fachbeitrag · Finanzierung und Investition
Vorteilhaftigkeit des Investitionsabzugsbetrags im Hinblick auf die momentane Tiefzinsphase
von Prof. Dr. Peter Hoberg, Worms
| Es existieren zahlreiche Möglichkeiten zur Senkung der Steuerlast. Unter anderem besteht die Möglichkeit der Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB). Ob und inwieweit die Inanspruchnahme des IAB angesichts der momentanen Tiefzinsphase einen Vorteil erbringt, untersucht der folgende Beitrag. |
1. Hintergrund
Freiberuflern und kleinen Unternehmen (Gewinn unter 100 TEUR bzw. unter 235 TEUR Eigenkapital) steht nach § 7g EStG die Möglichkeit offen, für geplante Investitionen den IAB in Anspruch zu nehmen. Mit ihm möchte der Gesetzgeber eine Verstärkung der Investitionstätigkeit erreichen.
Der IAB beträgt bis zu 40 % der geplanten Investition für bewegliche Teile des Anlagevermögens, z. B. für Maschinen, Fahrzeuge, Büromöbel u. Ä. Nicht subventioniert werden Immobilien. Die Inanspruchnahme des IAB erfolgt außerbilanziell. Die handelsrechtliche Bilanzierung wird durch den IAB nicht berührt. Die förderbare Obergrenze der Investition beläuft sich auf 500 TEUR, sodass der Abzug maximal 40 % von 500 TEUR = 200 TEUR betragen kann.
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