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  • · Fachbeitrag · Fördermittel für betriebswirtschaftliche Beratung

    Das Fördermittel-Update 2018: Beratungsförderung für KMU-Mandanten

    von Alexander Thiem, Berlin

    | Der Ausbau der betriebswirtschaftlichen Beratung wird als eine der zentralen Gestaltungsoptionen der zukunftsfähigen Kanzlei im Rahmen der Steuerberatung 2020 von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bezeichnet. Die Attraktivität dieses Geschäftsbereichs wird insbesondere durch die Förderung des Beratungshonorars des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit 50 % bis 90 % verstärkt. Der folgende Beitrag thematisiert die förderfähigen Beratungen, die maximale Förderhöhe und den Registrierungs- sowie Abwicklungsprozess. |

    1. Neue Bündelung der Programme

    Seit dem 1.1.16 wurden die Vorgängerprogramme der Beratungsförderung in Deutschland in dem Zuschussprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“, welches das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verantwortet, gebündelt. Die Beratungsförderung gibt es in Deutschland seit vielen Jahren, jedoch wechseln zeitweise die verantwortlichen Stellen. Zunächst ist das Programm bis zum 31.12.20 zeitlich befristet. Dies ist gleichzeitig auch das Ende der aktuellen Förderperiode (2014 ‒ 2020). Es ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass es auch in der kommenden Förderperiode (2021 ‒ 2028) eine bundesweite Beratungsförderung geben wird.

     

    Ein großer Vorteil dieses Zuschussprogramms besteht in der deutschlandweiten Verfügbarkeit. Antragsberechtigt für die Förderung sind Unternehmen, die die EU-KMU-Definition erfüllen, rechtlich selbstständig sowie im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe tätig sind und den Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.

    2. Registrierung als offizielles Beratungsunternehmen

    Die Beratungen von Unternehmensmandanten bedarf zunächst der Registrierung der Kanzlei als Beratungsunternehmen beim BAFA. Dadurch wird sichergestellt, dass nur für qualifizierte Beratungen der Zuschuss in Anspruch genommen wird.

     

    • Voraussetzungen der Registrierung Ihrer Kanzlei
    • Nachweis der Selbstständigkeit (bei Kanzleien mit einem Berufsträger reicht die Bestätigung der Mitgliedschaft in Ihrer Steuerberaterkammer)
    • Nachweis eines Qualitätssicherungsinstruments
    • notwendige Zuverlässigkeit und Befähigung
    • mind. 50 % des Gesamtumsatzes über Beratungen (für StB, WP und RA werden Ausnahmen gemacht. Für diese ist der prozentuale Anteil der Beratungen am Gesamtumsatz weitgehend irrelevant.)
     

    Üblicherweise ist die Erfüllung des Nachweises eines Qualitätssicherungsinstruments die umfangreichste Station im Registrierungsprozess.

     

    Kann der Steuerberater ein zertifiziertes QM-System nachweisen, erfüllt er dadurch die Anforderungen an den Nachweis eines Qualitätssicherungsinstruments. Falls die Kanzlei kein zertifiziertes QM-System eingeführt hat, kann diese durch eine individuelle Ausarbeitung zu den Kanzleiprozessen dieses Kriterium erfüllen.

     

    PRAXISTIPP | Wenn Sie für die Anfertigung dieses Dokuments ungestört Zeit haben, empfiehlt es sich, die mindestens 10 ‒ 12 Seiten zu Themen wie z. B. Unternehmensdarstellung, Qualifikation, Leistungserbringung, Mandantenkommunikation und Qualitätskontrolle an 1 ‒ 3 Tagen durchzuführen. Sollten Sie die Anfertigung dieses Dokuments hingegen in viele kleine Unteretappen aufteilen, kann dies durchaus im schlechtesten Fall mehrere Wochen in Anspruch nehmen, weil durch die operative Tätigkeit die Erstellung des Dokuments unterbrochen wird und bei einer Neuaufnahme ggf. Änderungen eingetreten sind oder einfach die Ausführung des letzten Gedankens schwerer fällt.

     

    Meinen Kunden helfe ich an dieser Stelle gern mit einer 19-seitigen Registrierungsvorlage aus, die speziell in Anlehnung an das StBerG, die BOStB und die StBVV erstellt wurde, individuell anpassbar ist und den Bearbeitungsaufwand für Kanzleien für die Registrierung auf wenige Minuten beschränkt (Kontakt unter at@foerderquelle.de).

     

    Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist keine Mindestanzahl an Fällen für die Erhaltung der Registrierung notwendig. Sobald der Berater einmal registriert ist, bleibt er dies auch bis zum Ende der aktuellen Förderperiode und ggf. darüber hinaus.

     

    2.1 Antragsberechtigte Unternehmen

    Antragsberechtigt sind KMU, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe tätig sind und ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.

     

    2.2 Nicht antragsberechtigte Unternehmen

    Nicht antragsberechtigt sind hingegen:

     

    • Unternehmen, die als Beratungsunternehmen beim BAFA für dieses Programm gelistet sind.

     

    • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.

     

    • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen.

     

    • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen.

     

    • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen. Beratungen von Unternehmen, die unter Art. 1 Abs. der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 fallen (z. B. landwirtschaftliche Primärerzeugung, Fischerei, Aquakultur …).

     

    2.3 Gruppierung antragsberechtigter Unternehmen

    Die antragsberechtigten Unternehmen werden für die Förderung in 3 verschiedene Unternehmenskategorien eingeteilt. Unternehmen, welche nicht älter als 2 Jahre sind, werden als Jungunternehmen eingestuft. Alle Unternehmen, welche älter als 2 Jahre sind, werden als Bestandsunternehmen bezeichnet. Die letzte Kategorie betrifft Unternehmen, welche die EU-Definition nach Unternehmen in Schwierigkeiten erfüllen. Die genaue Definition ist im Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“ des BAFA vermerkt. Die Einteilung der Unternehmenskategorien ist zur Bestimmung des Zuschusses und für den Antrags- und Dokumentationsprozess relevant.

    3. Förderthemen

    Die Förderthemen sind sehr umfangreich und werden auch im Merkblatt des BAFA nicht abschließend aufgezählt, da beispielsweise unter allgemeine Beratungsthemen sehr viele Beratungen abgedeckt werden können. Viel wichtiger für die Beurteilung der Förderfähigkeit als das Thema, ist die Einhaltung der konzeptionellen Beratung. Dies wird genauer in den folgenden Abschnitten erläutert.

     

    3.1 Allgemeine Beratung

    Förderfähig sind Beratungen zu allen

    • wirtschaftlichen
    • finanziellen
    • organisatorischen
    • personellen

     

    Fragen der Unternehmensführung. Im Merkblatt des BAFA „Beratungsarten und Beratungsthemen“ befinden sich kurze Beschreibungen zu den o. g. Stichworten. Beispielsweise kann unter wirtschaftliche Fragen der Unternehmensführung auch die Unternehmensnachfolgeberatung oder die Compliance-Beratung zählen.

     

    3.2 Spezielle Beratung

    Auch die folgenden Beratungen sind förderfähig. Beratungen von Unternehmen, die geführt werden:

    • von Frauen, von Migranten, von Unternehmern mit anerkannter Behinderung

     

    oder zu dem Folgenden beitragen:

    • bessere betriebliche Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
    • Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter mit Behinderung
    • Fachkräftegewinnung und -sicherung
    • Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • altersgerechte Gestaltung der Arbeit
    • Nachhaltigkeit und Umweltschutz

     

    PRAXISTIPP | Eine Beratung zur Nachhaltigkeit muss nicht unbedingt im Zusammenhang mit dem Thema Umwelt stehen. Nachhaltigkeit kann weitaus breiter gefasst werden. Hier kommt es auf Ihre „Interpretationsfähigkeiten“ an. Beispielsweise kann auch eine Beratung zur nachhaltigen wirtschaftlichen Verbesserung des Unternehmens erfolgen.

     

    Diesen Punkt im Hinterkopf zu behalten, kann durchaus entscheidend sein, das Programm deutlich effektiver zu nutzen. Dies liegt in den Ausschöpfungsgrenzen begründet, welche im nächsten Abschnitt genauer beleuchtet werden.

    4. Förderhöhe und Förderquote

    Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 4.000 EUR im Falle von Jungunternehmen, bzw. 3.000 EUR bei Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten.

     

    Pro Unternehmenskategorie sind 2 Phasen förderfähig, daher können die zuvor genannten Grenzen verdoppelt werden. Ein Unternehmen könnte dabei alle Unternehmenskategorien durchlaufen und bis zum Ende der Förderperiode im besten Fall bis zu 16.600 EUR als Zuschuss erhalten. Wenn dieses Zuschussprogramm in der nächsten Förderperiode in der aktuellen Form weiterhin besteht, könnten ab 2021 diese Grenzen erneut ausgeschöpft werden.

     

    Die Förderquoten auf die o. g. Grenzen betragen 50 ‒ 90 %. Die Bestimmung erfolgt anhand der PLZ des Mandanten und der Unternehmenskategorie. Die Bestimmung erfolgt anhand der PLZ bzw. des Bundeslandes der zu beratenden Betriebsstätte des Mandanten und der Unternehmenskategorie.

     

    Als Faustregel: Jung- und Bestandsunternehmen in den alten Bundesländern und Berlin erhalten eine 50%ige Förderung. Jung- und Bestandsunternehmen in den neuen Bundesländern können 80 % Förderung in Anspruch nehmen und für Unternehmen in Schwierigkeiten wird pauschal eine 90%ige Förderquote angesetzt.

    5. Antragsprozess

    Der Antragsprozess ist durch den kurzen Online-Antrag sehr schlank gehalten. Die Bearbeitung des Formulars sollte kaum länger als 5 bis 10 Minuten einnehmen.

     

    Die wichtigsten bis hier noch nicht abgedeckten Begriffe für den Antragsprozess sind Regionalpartner und Leitstelle.

     

    Die Hauptaufgabe des Regionalpartners ist die Durchführung des Informationsgesprächs im Falle eines Jungunternehmens oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Dieses Informationsgespräch kann telefonisch oder persönlich erfolgen, abhängig von den individuellen Regelungen der Regionalpartner der Leitstellen. Bei Bestandsunternehmen ist kein Informationsgespräch erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass das Informationsgespräch im Falle von Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten vor Antragstellung stattfand.

     

    Die Leitstellen prüfen auf Vollständigkeit der Unterlagen und weisen unterschiedliche Bearbeitungszeiten auf. Meist geht die Antragsbearbeitung sehr schnell. Innerhalb weniger Tage nach Einreichung des Antrags sollte Ihrem Mandanten der Zuwendungsbescheid postalisch oder per E-Mail vorliegen. Sie können die Leitstelle im Antrag frei wählen. Diese muss nicht auf die Branche des Mandanten zugeschnitten sein. Auch der Regionalpartner muss nicht unbedingt einer aus der Struktur der gewählten Leitstelle sein. Sie haben hier die freie Wahl.

     

    PRAXISTIPP | In der Praxis hat es sich erwiesen, dass Kanzleien für den Mandanten die Abwicklung der Förderung übernehmen, da der Steuerberater durch die Routine die Förderung deutlich sicherer und effizienter abwickeln kann als der Mandant. Sollte es an einem Punkt im Prozess bis zur Auszahlung des Zuschusses zu Verzögerungen kommen, ist ggf. die gesamte Förderung gefährdet. Die häufigsten Ursachen, dass eine Förderung nicht gewährt wird, sind unvollständige Unterlagen oder es wurde nicht konzeptionell beraten.

     

    6. Konzeptionelle Beratung

     

    Die Darlegung der konzeptionellen Beratung im Beratungsbericht ist eines der wichtigsten Kriterien für die positive Prüfung und die Auszahlung des Zuschusses. Daher wird hier gesondert darauf eingegangen. Die konzeptionelle Beratung wird dadurch charakterisiert, dass zuerst unter Berücksichtigung des Beratungsauftrags eine Stärken-/Schwächenanalyse des Mandanten erfolgt und insbesondere die Ursachen der Schwachstellen des Mandanten identifiziert werden, um im nächsten Schritt eine wettbewerbsneutrale Handlungsempfehlung auszusprechen. Im Kontext der Beratungsförderung ist darauf zu achten, dass keine Begriffe wie Coaching, Umsetzungsbegleitung oder Workshop verwendet werden. Dies wird im Rahmen dieses Zuschussprogramms nicht gefördert!

     

    PRAXISTIPP | Wettbewerbsneutral zu beraten heißt, dass Sie bei der Entscheidung zwischen mehreren Handlungsoptionen die Vor- und Nachteile für den Mandanten abwägen und plausibel darlegen, welche Handlungsoption die vorteilhafteste für den Mandanten ist.

     

    Zusammengefasst bedeutet konzeptionelle Beratung:

    • Schwachstellen finden,
    • die Ursachen der Schwachstellen aufzeigen.
    • darauf aufbauend Handlungsempfehlungen aussprechen.

     

    7. Dokumentationsprozess

    Nachdem der Antrag nur eine Seite umfasst, gibt es auch gute Neuigkeiten hinsichtlich der Dokumentation: Der Beratungsbericht setzt keine Anforderungen an den Umfang. Sie könnten also 2 oder 20 Seiten schreiben. Dies ist nicht von Bedeutung. Viel wichtiger ist die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Einhaltung der im Beratungsbericht verdeutlichten konzeptionellen Beratung.

     

    Checkliste / für die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen

    ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular

    vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis-Erklärung und zur EU-KMU-Erklärung

    ggf. Bestätigungsschreiben des Regionalpartners

    Beratungsbericht

    Rechnung des Beratungsunternehmens

    Kontoauszug des Antragstellenden über Zahlung des Eigenanteils

     

    Die genauen Anforderungen an den Beratungsbericht werden abhängig von der Unternehmenskategorie bestimmt. Die Anforderungen an den Beratungsbericht unterscheiden sich im Falle von Jung- und Bestandsunternehmen kaum. Im Falle von Unternehmen in Schwierigkeiten hingegen muss durch Sie als Berater nachgewiesen werden, dass das Unternehmen die EU-Definition von Unternehmen in Schwierigkeiten bereits erfüllt hat oder voraussichtlich bald erfüllen wird. Für einen genauen Überblick sei das Merkblatt „Beratung/Beratungsbericht“ empfohlen, das auf der Internetseite des BAFA verfügbar ist.

     

    Wichtig ist zudem, dass der vollständige Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Inaussichtstellung der Förderung durch den Zuwendungsbescheid eingereicht wird. Sollten Sie diese Grenze nicht einhalten, ist die Förderung ausgeschlossen.

     

    FAZIT | Es gibt keine öffentlich einsehbare Liste von registrierten Beratungsunternehmen beim BAFA, aber empirisch gesehen sind über 9 von 10 Steuerberatungskanzleien noch nicht für dieses Programm registriert und können dem Mandanten somit keine Beratungsförderung anbieten.

     

    In diesem Sinne ist dieses Programm eindeutig ein Wettbewerbsvorteil für Kanzleien, die sich im Beratungsfeld profilieren möchten.

     

    Das Zuschussprogramm des BAFA ist der Einstieg in die Beratungsförderung. Meist gibt es auf der jeweiligen Landesebene noch weitere spannende Beratungsförderungsprogramme. Diese sollten systematisch schrittweise erschlossen werden, um zunächst Sicherheit in der Abwicklung des Prozesses eines Zuschussprogramms zu erlangen und einen reibungslosen Service für den Mandanten zu gewährleisten.

     

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2018 | Seite 267 | ID 45456638