09.03.2023 · Nachricht · Freiberufler und Gewerbetreibende
Neue Größenklassen als Anhaltspunkt für die Häufigkeit einer Betriebsprüfung
| Nach Verwaltungsmeinung sind größere Unternehmen prüfungswürdiger als kleinere. Also kommt es für die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung nicht zuletzt darauf an, ob ein Unternehmen als Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großbetrieb eingestuft wird. Die neuen Abgrenzungsmerkmale zum 1.1.24 hat das BMF nun veröffentlicht (BMF 15.12.22, IV A 8 - S 1450/19/10001 :003, Abruf-Nr. 233070 ). |
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