06.04.2023 · Fachbeitrag · Geldwäscheprävention
Für Autohäuser ist die Registrierung bei der FIU ab 1.1.24 Pflicht
| Autohäuser müssen bekanntlich einen Geldwäschebeauftragten sowie einen Stellvertreter benennen und den zuständigen Aufsichtsbehörden melden. In der Branche bislang aber weitgehend unbeachtet ist die Verpflichtung, den Geldwäschebeauftragten und seinen Stellvertreter auch bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren. Das wird ab 1.1.24 für alle Autohäuser Pflicht. |
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