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  • 05.07.2019 · Nachricht · Gesellschaftsrecht

    Folgen der Vermögenslosigkeit bei der Komplementär-GmbH

    | Wird die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, scheidet sie aus dieser aus. Hierdurch kommt es – ohne Liquidation – zur Vollbeendigung der GmbH & Co. KG. Infolgedessen geht das Vermögen der GmbH & Co. KG auf den vorhandenen einzigen Kommanditisten im Wege einer erbgangsgleichen Gesamtrechtsnachfolge über (LAG Düsseldorf 22.11.18, 13 Ta 442/17, Abruf-Nr. 206629 ). |