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  • 08.12.2015 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht

    GmbH: Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

    | Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus noch bevor die Einlageschuld auf den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters fällig wird, ist er nicht mehr in der Haftung (BGH 19.5.15, II ZR 291/14, Abruf-Nr. 178482 ). |