10.04.2015 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Gründungskosten in der GmbH-Satzung
| Sieht eine GmbH-Satzung vor, dass die GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR Gründungskosten bis zu 15.000 EUR trägt, so sind diese Kosten unangemessen; diese Satzungsgestaltung ist unzulässig und steht der Eintragung im Handelsregister entgegen. Das ist auch dann nicht anders, wenn diese GmbH im Wege der Umwandlung entsteht und als Sacheinlage eine Kommanditgesellschaft eingebracht wird (OLG Celle 22.10.14, 9 W 124/14, Abruf-Nr. 144117 ). |
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