· Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Konflikte in der GmbH: Gesellschafterstreit um wirksame Beschlüsse
von RA Dr. Jochen Blöse, FA f. Handels- und Gesellschaftsrecht, MBA, Mediator (CfM), Köln
| Die GmbH ist mit über 1,25 Mio. Gesellschaften die mit Abstand häufigste Gesellschaftsform, in der sich unternehmerisches Handeln vollzieht. In diesen zahlreichen Gesellschaften werden ständig Beschlüsse gefasst, und in den allermeisten Fällen geschieht dies ohne Konflikte. Kommt es jedoch zum Streit zwischen den Gesellschaftern, führt dies häufig zu ausufernden Rechtsstreitigkeiten über die Wirksamkeit gefasster Beschlüsse bzw. darüber, ob ein Beschluss trotz gegenteiliger Feststellung durch den Versammlungsleiter tatsächlich gefasst worden ist. Dies gilt es zu verhindern. |
1. Grundvoraussetzungen für eine wirksame Beschlussfassung
Damit ein Beschluss überhaupt gefasst werden kann, muss eine Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß eingeladen sein, bzw. bei einer Universalversammlung müssen alle Gesellschafter mit dem Verzicht auf alle Formen und Fristen der Einberufung einverstanden sein. Zudem muss die Gesellschafterversammlung beschlussfähig sein.
Hinsichtlich der Formen und Fristen der Einberufung bestimmt das GmbHG in § 51 Abs. 1, dass die Einladung der Gesellschafter durch eingeschriebenen Brief erfolgen muss. Es gilt eine Ladungsfrist von mindestens einer Woche. Gibt es im Gesellschaftsvertrag keine davon abweichenden Bestimmungen, so sind diese gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig