· Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Zur Frage der Bestellung eines Notgeschäftsführers einer GmbH
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| Der Tod eines Geschäftsführers eines Unternehmens in der Rechtsform der GmbH birgt für die Handlungsfähigkeit des Unternehmens ein erhebliches Risiko, wenn nicht für einen derartigen Fall Vorsorge getroffen wird. Vor dem OLG Köln wurde eine entsprechende Streitfrage entschieden (OLG Köln 27.6.19, 18 Wx 11/19, dejure.org ), die nachfolgend thematisiert wird. |
1. Sachverhalt
Die Gründung der GmbH erfolgte 1999 mit einem Stammkapital i. H. v. 25.000 EUR, wovon der Ehemann der Antragstellerin 24.500 EUR und deren Vater die weiteren 500 EUR übernommen hatten. Zum alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft wurde der Ehemann der Antragstellerin bestellt.
Der Ehemann der Antragstellerin verstarb im März 2019. Alleinerbin wurde die Antragstellerin. Auch der zweite Gesellschafter verstarb inzwischen. Dessen Erbe ist der Beteiligte der Antragstellerin. Beide Erben der verstorbenen Gesellschafter waren bislang nicht in die Gesellschafterliste eingetragen worden. Die Antragstellerin beantragte, zur Notgeschäftsführerin bestellt zu werden, da die Gesellschaft wegen noch abzuwickelnder Aufträge einen Geschäftsführer benötige. Dessen Bestellung durch die Erben der verstorbenen Gesellschafter sei nicht möglich, weil diese noch nicht in die Gesellschafterliste eingetragen seien. Darüber hinaus scheitere eine Änderung der Gesellschafterliste am Fehlen eines Geschäftsführers.
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