05.07.2019 · Nachricht · Gesellschaftsrecht/AktG
Bestimmtheit eines Hauptversammlungsbeschlusses
| Der Beschluss einer Hauptversammlung zur Bestellung eines besonderen Vertreters gem. § 147 Abs. 2 AktG muss die Umstände einer Pflichtverletzung hinreichend darstellen (OLG Düsseldorf 20.12.18, 6 U 215/15, Rev. BFH II ZR 8/19, Abruf-Nr. 209376 ). |
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