07.10.2024 · Nachricht · Gesetzentwurf beschlossen
Gesetz gegen missbräuchliche Ersteigerung von Schrottimmobilien
| Der Rechtsausschuss im Bundestag hat am 25.9.24 den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien“ beschlossen. Damit will die Bundesregierung die missbräuchliche Ersteigerung von Schrott- und Problemimmobilien einschränken. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gemeinden in Zwangsversteigerungsverfahren künftig einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung stellen können. |
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