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  • 11.02.2015 · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen 2015

    Ausnahmen vom Mindestlohn

    | Seit dem 1.1.15 gibt es in Deutschland einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde. Doch dieser gilt nicht für alle Arbeitnehmer. |