· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Flexirentengesetz verabschiedet - Wie viel Flexibilität steckt wirklich drin?
von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin
| Der Bundesrat hat am 25.11.16 dem „Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)“ zugestimmt. Da der Bundestag den Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9787) bereits am 21.10.16 beschlossen hatte, kann das Gesetz zum 1.1.17 in Kraft treten. |
Mit der Gesetzesnorm wird eine neue Teilrente geschaffen, die mit Teilzeitarbeit kombiniert werden kann. Dementsprechend sieht das Gesetz Regelungen für bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten vor. Es regelt ferner die Erhöhung des Rentenanspruchs durch Weiterarbeit über das normale Renteneintrittsalter hinaus bei anhaltender Beitragszahlung und ermöglicht eine bessere Absicherung bei vorzeitigem Renteneintritt.
1. Vorbemerkung
Vom kommenden Jahr an können Arbeitnehmer flexibler in die Rente einsteigen. Sie können kürzertreten und weniger arbeiten oder über das normale Renteneintrittsalter hinaus länger arbeiten - beides wird attraktiver. Möglich macht dies die mit dem Flexirentengesetz neu geschaffene Teilrente. Die Inanspruchnahme der Teilrente bietet Beschäftigten somit die Möglichkeit, sie mit Teilzeitarbeit zu kombinieren.
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