· Fachbeitrag · GEZ-Gebühren
Keine Gebühren für internetfähige Zweit-PCs im Home-Office
| Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Selbstständige, die einen Teil ihrer Wohnung für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit nutzen, für die dafür vorgehaltenen internetfähigen PCs keine Rundfunkgebühren zahlen müssen. Dies gilt, wenn in den anderen - ausschließlich privat genutzten - Räumen herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden sind, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden (BVerwG 17.8.11, 6 C 15.10, 6 C 45.10 und 6 C 20.11, Abruf-Nr. 112838 ). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 234 | ID 29518350