· Fachbeitrag · GoBD-Spezial
Die sechs wichtigsten Betriebsprüfungsfelder rund um die GoBD inkl. Verfahrensdokumentation
von StB Christian Herold, Herten/Westf.
| Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff ‒ kurz GoBD ‒ sind seit nunmehr fast drei Jahren in Kraft (BMF 14.11.14, BStBl I, 1450). Viele Steuerpflichtige und -berater haben die Regelungen zwar zur Kenntnis genommen, aber wohl darauf gehofft, dass diese lediglich größere Betriebe betreffen würden. Die Praxis zeigt jedoch, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen die Einhaltung der GoBD auch bei kleineren Betrieben zunehmend geprüft wird und es in ersten Fällen zu empfindlichen Hinzuschätzungen aufgrund von formellen Mängeln gekommen ist. |
1. Angriffspunkte der Betriebsprüfung
Nachfolgend werden die wichtigsten Angriffspunkte der Betriebsprüfer vorgestellt. Es empfiehlt sich, die Punkte mit den Mandanten zu besprechen, um der Finanzverwaltung keinen Anlass zu geben, die formelle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung anzuzweifeln.
1.1 Angriffspunkt 1: Vor- oder Nebensystem sind nicht revisionssicher
Vor- und Nebensysteme unterliegen hinsichtlich der Beurteilung der ordnungsgemäßen Buchführung den gleichen Anforderungen wie die Haupt-systeme, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (vgl. Rn. 20 und 23 der GoBD).
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