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  • · Fachbeitrag · Good Governance

    Mit Rat und Tat dabei ‒ Beirat als Treiber für Corporate Governance bei Familienunternehmen?

    von WP StB Dipl.-Kfm. (FH), Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Okan Bülbül, LL.M. (Univ.), CVA (Certified Valuation Analyst) sowie Prof. Dr. Andreas Puls, MBA

    | Mit einem auf die Unternehmens- und Familienstruktur maßgeschneiderten Beirat lässt sich einerseits die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen und andererseits der Wert des Unternehmens steigern. |

    1. Merkmale von Familienunternehmen

    Für die deutsche Wirtschaft leisten Familienunternehmen mit einem Anteil von etwa 90 % einen wichtigen Beitrag (siehe auch Stiftung für Familienunternehmen in Deutschland und Europa unter iww.de/s5810). Dazu gehört auch der Großteil der mittelständischen Unternehmen. Die meisten Familienunternehmen werden in der Form einer GmbH geführt, sodass sie weder einen Aufsichtsrat noch eine andere Kontrollinstanz einrichten müssen. Ausnahmen hiervon sind Aktiengesellschaften und bestimmte GmbHs, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen (gem. § 52 GmbHG ist für diese die Einrichtung eines Aufsichtsrats zwingend und es gelten die Regelungen des AktG). Typische Charakteristika für diese Unternehmen sind:

     

    Übersicht / Typische Charakteristika von Familienunternehmen

    • enge Bindung zwischen Unternehmen und Inhabern sowie deren Familien
    • sehr heterogen, da größen-, branchen- und rechtsformunabhängig
    • ihre Unternehmensstrategie ist langfristig orientiert
    • meistens Identität von Eigentum und Leitung
    • fehlende Kontrolle der Geschäftsführung durch Stakeholder
    • Abhängigkeit von der Fremdfinanzierung
    • größeres Potenzial für Gesellschafterkonflikte