· Fachbeitrag · Handelsregister
Firmierung „23 GmbH“ ist unzulässig
| Der Firmenname „23 GmbH“ ist unzulässig und kann im Handelsregister nicht eingetragen werden. Das Kammergericht (KG) wies die entsprechende Anmeldung zurück ( KG 17.5.13, 12 W 51/13, Abruf-Nr. 132863 ). |
Das KG bekräftigte damit die Auffassung des Registergerichts, dass die angemeldete Firma nicht den gesetzlichen Erfordernissen hinsichtlich Kennzeichnung und Unterscheidungskraft genüge. Sie weise nicht die erforderliche deutliche Unterscheidbarkeit zu Firmen am gleichen Ort auf. Anders als die unter Umständen zulässige Kombination von Buchstaben und Zahlen als Firma ist allein die Verwendung einer Zahl keine ausreichende Kennzeichnung mit hinreichender Unterscheidungskraft. Die Zahl allein wirke nicht hinreichend individualisierend, sondern beliebig. Daher sei eine solche Firmierung ohne Zusätze für das durchschnittliche Publikum auch heutzutage nicht ausreichend zu unterscheiden.