· Fachbeitrag · Hinzuschätzung nach Außenprüfung
Angemessenheit einer Umsatzzuschätzung
von RD a. D. Michael Marfels, Nordkirchen
| Bei einer Zuschätzung aufgrund einer Nachkalkulation ist ggf. auf die Schätzung von steuermindernden Faktoren (z. B. zusätzlicher Wareneinsatz) zu verzichten, wenn das Gesamtergebnis einschließlich der Umsatzhinzuschätzung im untersten Wert der Rohgewinnaufschlagsätze bleibt (FG Hamburg 1.8.18, 2 V 71/18, rkr., Abruf-Nr. 206687 ). |
1. Sachverhalt
Streitig ist die Höhe von Hinzuschätzungen nach einer Außenprüfung. Der Antragsteller betreibt einen Backwareneinzelhandel, zu dessen Angebot auch für spezielle Zwecke angefertigte Torten gehören.
Das FA nahm wegen ‒ unstreitiger ‒ Mangelhaftigkeit der Buchführung Hinzuschätzungen vor. Diese beruhten auf einer Nachkalkulation im Bereich der Tortenumsätze. Entgegen dem erklärten Verkauf von 140 Torten und erklärtem Erlös von 5.100 EUR netto (= 36 EUR/Torte) schätzte das FA den Erlös auf netto 82.000 EUR. Laut Eingangsrechnungen wurden 4.100 Feuerwerksfontänen für die Torten bezogen, hieraus schloss das FA auf die Zahl der verkauften Torten. Im Rahmen eines AdV-Verfahrens machte der Kläger geltend, die Schätzung sei überhöht. Die errechnete Tortenmenge habe mit dem eingesetzten Personal nicht hergestellt werden können. Auch sei nicht bei jeder Torte jeweils nur eine Fontäne eingesetzt worden. Fontänen seien auch einzeln ‒ ohne Torte ‒ verkauft worden.
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