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  • 06.03.2020 · Nachricht · Insolvenzrecht

    Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren

    | Für ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH ist das Amtsgericht zuständig, an dem die GmbH beim Eingang des Insolvenzantrags ihren satzungsmäßigen Sitz hat. Diese Klarstellung traf das OLG Hamm (2.10.19, 32 SA 25/19, Abruf-Nr. 214107 ). Wird der Sitz der Gesellschaft – satzungsgemäß – später verlegt, ändert das an der bereits begründeten Zuständigkeit nichts. |