· Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag
Steuerliche Wirkung einer geänderten Gewinnverteilungsabrede bei Nichtinvestition
| Die ursprüngliche Gewinnverteilungsabrede gilt auch für die aus einer rückwirkenden Streichung des Investitionsabzugsbetrags sich ergebende Gewinnerhöhung (FG Düsseldorf 8.5.19, 15 K 1457/18 F, Rev. zugel., Abruf-Nr. 209375 ). |
1. Sachverhalt
Streitig ist die Verteilung des Gewinns aus der Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags auf die beiden ehemaligen Gesellschafterinnen.
Mutter und Tochter waren Gesellschafter einer GbR mit einer Gewinnbeteiligung von 90 % bzw. 10 %. Die GbR bildete 2010 einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, der auf die beiden Gesellschafterinnen entsprechend ihren Gewinnanteilen verteilt wurde. Nach Auflösung der GbR zum 31.12.12 übernahm die Tochter die GbR unter Fortführung als Einzelunternehmen. Da das Einzelunternehmen bis 2013 keine der geplanten Investitionen getätigt hatte, änderte das FA den Gewinn 2010 unter Auflösung des Investitionsabzugs und verteilte die daraus folgende Gewinnerhöhung entsprechend der ehemaligen Gewinnverteilung, sodass auf die Klägerin 90 % entfielen.
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