05.02.2021 · Nachricht · Jahresabschluss 2019
Kein Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung
| Vom Bundesamt für Justiz gibt es gute Nachrichten. Zwar wurde die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss für 2019 mit dem Bilanzstichtag 31.12.19 nicht über den 31.12.20 hinaus verlängert. Allerdings wird das Bundesamt vor dem 1.3.21 bei Verspätung kein Ordnungsgeldverfahren einleiten. |
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