05.06.2020 · Nachricht · Kassenführung
Keine Befreiung einer Bäckereifiliale von der Bon-Pflicht
| Nach einer ersten Entscheidung zur Bonpflicht bleibt die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen für Bäckereien bestehen. Die Antragstellerin, die auf einem Hauptbahnhof eine Bäckereifiliale als Kommissionärin betreibt und eine Vielzahl geringwertiger Waren (Backwaren, Kaffee) überwiegend an Reisende vertreibt, konnte nach Auffassung des FG Sachsen nicht substantiiert genug darlegen, dass sie durch die Bonpflicht unzumutbar beeinträchtigt werde. Die Ausführungen reichten nicht aus, um einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz zu begründen (FG Sachsen 1.4.20, 4 V 212/20, Abruf-Nr. 215555 215555 ). |
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