· Fachbeitrag · Kassenführung
Zum aktuellen Stand der Diskussion: Quo vadis Belegausgabepflicht?
von Dipl.-Finw. (FH) Tobias Teutemacher
| In den letzten Wochen wurden in den sozialen Medien verschiedene Veröffentlichungen auf den Internetseiten des Bundestags, des Bundesrats und des BMF diskutiert. In diesem Zusammenhang ist aufgefallen, dass die Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO) erneut intensiv erörtert wird. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion. |
1. Belegausgabepflicht zum Schutz vor Manipulationen
Zum 1.1.20 wurde unter großem Medieninteresse die Belegausgabepflicht eingeführt. Insbesondere Vertreter des Bäckerhandwerks befürchteten eine Papierflut. Dabei wurde völlig übersehen, dass die Belegausgabepflicht zu den wichtigen Säulen des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (22.12.16, BGBl I 16, 3152) gehört. Neben der gesetzlich normierten Einzelaufzeichnungspflicht, der Pflicht, seine über das elektronische Aufzeichnungssystem erfassten Geschäftsvorfälle durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung schützen zu lassen, soll die Belegausgabepflicht sicherstellen, dass die Geschäftsvorfälle auch tatsächlich in den elektronischen Aufzeichnungssystemen erfasst werden.
Nach anfänglichem Widerstand wird die Belegausgabepflicht inzwischen akzeptiert. Dies liegt u. a. daran, dass viele Geschäfte ihren Kunden auch die Möglichkeit bieten, einen digitalen Beleg mitzunehmen. Wer jedoch mit offenen Augen durch die Geschäfte geht, wird feststellen, dass Manipulationen durch Nichteingabe weiterhin möglich sind und von einigen Unternehmen auch praktiziert werden.
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