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  • 06.07.2020 · Nachricht · Konjunkturpaket

    Steuerberater fungieren künftig als Prüfinstanz bei der Beantragung von Überbrückungshilfen

    | Ein Bestandteil des Konjunkturpaketes vom 3.6.20 ist auch eine neue Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen bzw. Selbstständige. Die Eckpunkte der „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ hat die Bundesregierung am 12.6.20 beschlossen. Betroffene kleinere Unternehmen und Selbstständige sollen einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss zu den Fixkosten erhalten. Um Missbrauch vorzubeugen, werden die Steuerberater in die Pflicht genommen. |