· Fachbeitrag · Kundendaten und Insolvenz
Anspruch auf Herausgabe der Kundendaten
| Das OLG Düsseldorf (27.9.12, I-6 U 241/11, Abruf-Nr. 123668 ) hat in einem aktuellen Urteil darüber entschieden, was mit Kundendaten passiert, wenn ein eingeschalteter technischer Dienstleister in Insolvenz geht. |
Im entschiedenen Fall hatten Kunden zum Bezug bzw. der Abbestellung eines Newsletters über die Homepage eines Unternehmens persönliche Daten eingegeben. Für den Versand des Newsletters hatte das Unternehmen einen Dienstleister beauftragt. Dieser geriet jedoch in die Insolvenz, worauf der Unternehmer die Herausgabe seiner Kundendaten forderte. Der Dienstleister weigerte sich jedoch die Kundendaten herauszugeben, da er der Ansicht war, dass er im Falle einer Insolvenz dazu nicht verpflichtet sei. Nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf besteht jedoch ein Anspruch auf Herausgabe der Kundendaten gegenüber dem Insolvenzverwalter.