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  • 10.11.2015 · Fachbeitrag · Mindestlohn

    Steuerberater dürfen Einhaltung des MiloG bescheinigen

    | Steuerberater dürfen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bescheinigen. Dies stellt die Bundessteuerberaterkammer klar. Da es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handele, stelle die Erstellung der Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung dar. |