· Fachbeitrag · Modernisierung der GoB
BMF veröffentlicht den Entwurf eines Schreibens zu den GoBD
| Das BMF hat am 9.4.13 den Entwurf eines Schreibens zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ - kurz GoBD - veröffentlicht (BMF 9.4.13, IV A 4 - S 0316/13/10003). |
Der DStV äußert sich in einer Pressemitteilung kritisch zum vorstehenden Entwurf. Zwar stelle das BMF-Schreiben nunmehr klar, dass auch eine E-Mail, die lediglich als eine Art „Papierumschlag“ für eine angehängte elektronische Rechnung dient, nicht zwingend vom Steuerpflichtigen aufzubewahren ist. Weitere wesentliche zeitgemäße Anpassungen enthalte das Schreiben hingegen nicht. Vielmehr sei es nach Ansicht des DStV durch teilweise Ungenauigkeiten und unzeitgemäße Darstellungen geprägt.
Weiterführender Hinweis
- Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) finden Sie unter: www.elektronische-steuerpruefung.de/bmf/gobd-entwurf.pdf
- Quelle: DStV, Mitteilung vom 7.5.13 „BMF bleibt mit Modernisierung der GoBS hinter Erwartungen zurück“