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  • 06.07.2021 · Nachricht · Modernisierung des Wertpapierrechts

    Unternehmensfinanzierung durch elektronische Wertpapiere

    | Am 9.6.21 wurde das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) bekannt gemacht (BGBl I, 1423). Es modernisiert das Wertpapierrecht. Künftig ist eine Unternehmensfinanzierung auch durch elektronische Wertpapiere ohne Urkunde technologieneutral möglich. Die erforderlichen Beurkundungen von elektronischen Schuldverschreibungen werden in ein entsprechendes Wertpapierregister eingetragen. Dies gilt auch für Wertpapiere, die über eine Blockchain emittiert werden. Dadurch soll dem Anlegerschutz und der Marktintegrität sowie der Transparenz und dem Funktionsschutz der Kapitalmärkte Rechnung getragen werden (Quelle: https://www.wpk.de/ ). |