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  • · Fachbeitrag · Nachhaltigkeit und Vergütung

    ESG-Kriterien an Bonuszahlungen zu koppeln, zahlt sich nicht nur für Top-Manager aus

    von Ursula Katthöfer, Wissenschaftsjournalistin, Bonn (textwiese.com)

    | Die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Corporate Governance (ESG) bestimmen zunehmend den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Da liegt es nahe, sie an die variable Vergütung zu koppeln. Auch der Gesetzgeber fördert nachhaltiges unternehmerisches Handeln. |

    1. Unternehmensentwicklung soll nachhaltig und langfristig sein

    Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG, www.iww.de/s12215) sorgte bereits 2009 dafür, dass in § 87 Abs. 1 S. 2 und S. 3 AktG die Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Vergütungsstruktur des Vorstands einer börsennotierten Aktiengesellschaft aufgenommen wurde. Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II, www.iww.de/s12216) ergänzte diese Regelung zum 1.1.20. Mit ihm soll die Unternehmensentwicklung nicht nur „nachhaltig“, sondern auch „langfristig“ ausgerichtet sein. Das kann sich in der Vergütung des Managements widerspiegeln. In der Begründung des VorstAG heißt es, das Thema betreffe nicht nur börsennotierte Unternehmen. Ziel ist vielmehr, in der gesamten Wirtschaftswelt bei der Vergütung von Top-Managern finanzielle Fehlanreize zu vermeiden, die risikoreiches Verhalten an der Spitze fördern.

    2. Wandel in der Unternehmenskultur

    Um also nachhaltig und langfristig zu handeln, lässt sich aus der Aktionärsrechterichtlinie ein ESG-Konzept ableiten, dessen Ziele mit der Vergütung verknüpft werden. Der ESG-Bonus bietet eine Reihe von Vorteilen: