· Fachbeitrag · Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen
Erste Erfahrungen im Umgang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern seit 1.1.23 dazu, in ihren globalen Lieferketten negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt zu identifizieren und Maßnahmen zur Behebung einzuführen. Tun sie dies nicht, drohen empfindliche Sanktionen, insbesondere Bußgelder. Wo stehen wir nach gut einem halben Jahr? Welche Erfahrungen wurden gesammelt und welche Herausforderungen sind in der Zukunft ‒ insbesondere für KMU und deren Berater zu erwarten? |
1. Hintergrund
Seit Jahren stehen globale Lieferketten in der Kritik. Den Unternehmen wird eine geringe Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Auswirkungen bei ihrem unternehmerischen Handeln vorgeworfen. Mit den „UN guiding principles on business and human rights“, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, hat die Völkergemeinschaft neue Maßstäbe für die Einrichtung einer Unternehmensverantwortung gesetzt. In der Wirtschaftswelt ist diese gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility ‒ CSR) längst gelebte Praxis und fester Bestandteil der strategischen Unternehmensführung. Dabei geht es nicht mehr um die Frage, ob Unternehmen überhaupt eine gesellschaftliche Verantwortung ‒ auch beim Schutz von Menschenrechten und der Umwelt ‒ haben, sondern vielmehr darum, wie diese Verantwortung sinnvollerweise in der Praxis umgesetzt werden kann.
Um in Deutschland ihrer Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte gerecht zu werden, setzt die Bundesregierung die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 um (Nationaler Aktionsplan ‒ NAP; siehe www.iww.de/s8067). Im NAP hat die Bundesregierung am 21.12.16 erstmals die Verantwortung von deutschen Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte in einem festen Rahmen verankert.
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