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  • · Fachbeitrag · Neue Compliancevorgaben

    Aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ergeben sich wichtige Pflichten für KMU

    von RA Andreas Glotz, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH (DGGWP mbH), Köln, und Tetiana Yurkiv, BA, Universität Charkiw, DGGWP mbH

    | Seit dem 18.12.23 müssen auch KMU die Vorgaben des HinSchG umsetzen. Und auch wenn die grundsätzlichen Regelungen nicht neu sind und sich bereits in einer Vielzahl anderer Vorschriften, etwa zum Daten- und Arbeitsschutz oder im Geldwäschegesetz finden, lohnt sich ein Überblick über alle Details, um bei der Umsetzung auf der sicheren Seite zu sein. |

    1. Rechts- und Schutzgüter des HinSchG

    Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass

    • Hinweisgeber, die über straf- oder ordnungswidrigkeitenbewehrte Tatsachen berichten vor beruflichen Repressionen geschützt werden,