· Fachbeitrag · Neuerungen bei den Abschreibungen
AfA-Boom durch das Wachstumschancengesetz für Mietwohngebäude und Co.
von Dipl.-Finw. (FH), Thomas Rennar, Hannover
| Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung einer zukunftsfähigen Volkswirtschaft erlassen. Um auch die sich spätestens seit der Ukraine-Krise einhergehend erhöhte Mietwohnraumnachfrage bei gleichzeitig rückläufigem Neubauangebot zu entspannen, wurden zahlreiche AfA-Entlastungen für Mietwohngebäude und Co. geschaffen. Die Einzelheiten erläutert BBP nachfolgend für Sie. |
1. Notstand bei Mietwohngebäuden durch krisenbedingte Neubauverknappung
Eine aktuelle Nachfrageprognose (vgl. Wohnungsmarktprognose 2024, empirica) zeigt für den Zeitraum 2024 bis 2027 bereits einen jährlichen Neubaubedarf von rund 170 Tsd. Wohnungen und rund 160 Tsd. in den Jahren 2028 bis 2032. Ab Mitte der 2030er Jahre steigt der Bedarf prognostisch sogar auf jährlich rund 200 Tsd. Einheiten. Berücksichtigt man, dass zuletzt gut 100 Tsd. Wohneinheiten am „falschen Ort“ errichtet wurden und deswegen nicht zur Verminderung der Knappheit beigetragen haben, dann müssten derzeit rund 300 Tsd. Wohneinheiten jährlich gebaut werden, um keine zusätzlichen regionalen Knappheiten entstehen zu lassen.
Insgesamt sind Eigenheime insbesondere in der Fläche knapp, Geschosswohnungen hingegen eher in Großstädten. Soll nunmehr das Angebot im preiswerten Segment steigen, funktioniert dies nur mit hohen Subventionen. Wie viele Wohnungen letztlich fehlen, kann man nicht exakt ausrechnen. Hierzu kursieren unterschiedliche Zahlen. Grundsätzlich muss man aber zwei Schätzansätzen strikt auseinanderhalten: Das sind zum einen Schätzungen für die mengenmäßige Zusatznachfrage nach Wohnungen (Neubaunachfrage/-bedarf) und zum anderen Schätzungen für den Bedarf an „bezahlbaren“ Wohnungen (Wohnungen im unteren Preissegment).
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