· Fachbeitrag · Ordnungsgemäße Kassenführung
BMF passt Anwendungserlass an und konkretisiert die Anforderungen an die Kassen-Nachschau
von Tobias Teutemacher, Greven
| Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.16 (BGBl 3152) ist die Vorschrift für die Kassen-Nachschau ‒ § 146b AO ‒ neu in die Abgabenordnung (AO) aufgenommen worden (s. auch Sonderausgabe der BBP zur Kassen-Nachschau, Abruf-Nr. 44799740). Nunmehr wurde am 29.5.18 auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Finanzen ( www.bundesfinanzministerium.de ) der Anwendungserlass zu § 146b AO veröffentlicht. |
1. Einführung
Seit dem 1.1.18 dürfen Kassen-Nachschauen von der Finanzverwaltung in der Praxis durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und deren ordnungsgemäße Übernahme in die Buchführung.
Der Kassen-Nachschau unterliegt nicht nur die Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme wie:
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