· Fachbeitrag · Ordnungsgemäße Kassenführung
Die elektronische Kassenführung im Einklang mit der Betriebsprüfung (Teil 1)
von Dipl. Finw. Tobias Teutemacher, Greven
| Das Thema „Ordnungsgemäße Kassenführung“ ist mit der Betriebsprüfung eng verzahnt. Insbesondere bei Betrieben mit einem hohen Anteil der Bareinnahmen im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen spielt das Prüfungsfeld „Kassenführung“ eine herausragende Rolle. Vonseiten der Praxis wird in diesem Zusammenhang oft genug die Ansicht vertreten, dass es fast unmöglich ist, eine Kasse so zu führen, dass sämtliche formellen Vorschriften erfüllt werden. Dass das mit etwas Zeitaufwand aber doch möglich ist, zeigt der folgende Beitrag. |
1. Allgemein
Betriebsprüfungen bei bargeldintensiven Betrieben mit modernen Analysemethoden, z.B. der Summarischen Risikoprüfung, ergeben, dass immer mehr Manipulationen bei offenen Ladenkassen, EDV-Registrierkassen und PC-(Kassen-)Systemen erkannt werden. Dies führte dazu, dass sich bereits die Politik mit dem Thema „Manipulationen von Registrierkassen“ auseinandersetzt. Auf Initiative des Finanzministers der Landes NRW wird geprüft, ob das INSIKA (INSIKA steht für „INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme“) -Verfahren bundesweit in Kassensysteme installiert werden soll. Auch über flankierende Maßnahmen wie Kassennachschau und Aufnahme der Einzelaufzeichnungspflicht in die AO wird nachgedacht.
2. Organisation der Kassenführung
Bevor sich Steuerberater mit der formellen Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung beschäftigen, sollten sie die Organisation der Kassenführung bei den Mandanten persönlich in Augenschein nehmen. Wenn nur die Belege gebucht werden, ohne dass die Geschäftsabläufe betrachtet wurden, kann dies dazu führen, dass formelle Anforderungen an die ordnungsgemäße Kassenführung nicht eingehalten werden. Vor Ort sollten u.a. folgende Fragen geklärt werden:
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